Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 4g Absatz 2 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
- Name der verantwortlichen Stelle
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG - Vorstand
Jörg Fleck (Vorsitzender)
Jochen Haag (stv. Vorsitzender)
Uwe Schäfer - Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Lars Hohendahl - Anschrift der verantwortlichen Stelle
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
Arndtstraße 26
D-44787 Bochum - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Der HDNA VVaG verfolgt das Ziel, Verkehrs- und Versorgungsunternehmen einen günstigen Versicherungsschutz zu bieten. Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ist der Vertrieb, der Verkauf, die Verwaltung und die Abwicklung von Versicherungsverträgen im Bereich der- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb und sonstige Fahrzeughaftpflichtversicherung
- Landfahrzeug-Kaskoversicherung (ohne Schienenfahrzeuge)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung von Bahnen
- See-, Binnensee- und Flussschifffahrthaftpflichtversicherung
- Betroffene Personengruppe/n und diesbezügliche Daten oder Datenkategorien:
Es werden zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke im Wesentlichen die im folgenden aufgeführten personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:- Kundendaten (Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen, Bankverbindungen, ggf. Daten von Sachverständigen)
- Interessentendaten (Adressdaten)
- Personaldaten zur Verwaltung von Mitarbeitern und Bewerbern
- Daten von Geschädigten (Adressdaten, Bankverbindungen, Schadendaten)
- Mieterdaten (Adressdaten, Vertragsdaten)
- Daten von Geschäftspartnern, Lieferanten, Vermittlern und Rechtsanwälten (Adressdaten, Abrechnungsdaten und Leistungsdaten)
- Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden).
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
- Vermittler und Kooperationspartner (Adressdaten, Vertragsdaten)
- Versicherungsverbände (Vertragsdaten, Schadendaten)
- Mitglieder des HDNA (Adressdaten der Mitglieder)
- Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind. - Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen.
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
-Datenschutzbeauftragter-





